Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an:

FREIE WÄHLER Traunreut e.V.
Martin Luther Str. 2
83301 Traunreut

oder einfacher: übergeben sie ihn einem Vorstandsmitglied!

Hinweis: Die Beitragsordnung finden sie weiter unten auf dieser Seite.

 


Die FREIEN WÄHLER TRAUNREUT e.V. erheben mit dem Beitritt die folgenden personenbezogenen Daten seiner Mitglieder: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern (privat und/oder dienstlich), E-Mail-Adresse und Kontoverbindung.
Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet, gespeichert und aktualisiert.

Als Mitglied in den Verbänden des FW/UW Kreisverband Traunstein (nachfolgend Kreisverband), FW-FREIE WÄHLER Bezirksverband Oberbayern (nachfolgend Bezirksverband) und FREIE WÄHLER Bayern e.V. (nachfolgend Landesverband) müssen folgende Mitgliederdaten an Kreisverband, Bezirksverband und Landesverband weitergeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eine Übermittlung an Dritte außerhalb des Vereins und der genannten Verbände findet nicht statt!

Die FREIEN WÄHLER TRAUNREUT e.V. veröffentlichen Bilder und Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Beruf) seiner Mitglieder, insbesondere von Funktionsträgern in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien nur, wenn das Mitglied nicht widersprochen hat.

Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Hinweis: Nichtzutreffendes oder nicht gewünschte Vereinbarungen dürfen auf dem Antrag gestrichen oder können auch nachträglich jederzeit noch vom Mitglied angepasst werden!

 


I. Mitgliedsbeiträge

Art. 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag (§ 2 Finanzstatut) beträgt € 50,00.

(2) Der Mitgliedsbeitrag kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag des Mitgliedes gestundet, herabgesetzt oder erlassen werden.

(3) Für Familienangehörige kann ein Familienbeitrag beantragt werden. Liegt ein solcher Antrag vor, wird für ein Mitglied der volle Beitrag, für alle weiteren Mitglieder die Hälfte des Beitrages erhoben; für in Ausbildung befindliche Kinder gilt dies längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Der Familienbeitrag für Rentner beträgt € 50,00

(4) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann ein Jugendbeitrag beantragt werden. Dieser beträgt jährlich € 25,00 und gilt längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

(5) Für Rentner kann ein Seniorenbeitrag beantragt werden. Dieser beträgt jährlich € 30,00.

(6) Bei Berufsunfähigkeit kann der Seniorenbeitrag beantragt werden.

(7) Im ersten Mitgliedsjahr beträgt der Beitrag (Schnupperbeitrag) für neue Mitglieder € 10,00

(8) Die Festsetzung des Beitrages nach Abs. 2 obliegt dem Vorstand.

 

Art. 2 Einhebung der Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge werden von der Wählergruppe eingehoben.

 

II. Sonderbeiträge

Von den Mandatsträgern werden folgende Sonderbeiträge gem. § 3 Finanzstatut erhoben:

 

Art. 3 Sonderbeiträge der berufsmäßigen kommunalen Mandatsträger

Berufsmäßige kommunale Mandatsträger führen 5 v. H. ihrer Bruttobezüge aus dem Mandat ab.

 

Art. 4 Sonderbeiträge der ehrenamtlichen Mandatsträger

(1) Ehrenamtliche Bürgermeister führen einen Sonderbeitrag in Höhe von 10 v.H. der ihnen ausbezahlten Aufwandsentschädigungen an die „FW“ ab.

(2) Ehrenamtliche Stadträte führen quartalsmäßig einen Sonderbeitrag in Höhe von 10 v. H. der ihnen ausbezahlten Aufwandsentschädigungen an die „FW“ ab

 

Art. 5 Festsetzung und Einhebung der Sonderbeiträge nach Art. 3 und 4

Die Festsetzung der Sonderbeiträge nach Art. 3 und 4 obliegt dem Vorstand.

 

III. Schlussbestimmungen

Die Beitragsordnung tritt am 17. April 2001 in Kraft. Die Änderungen der Beitragsordnung treten am 02.04.2019 in Kraft.